Artikel 1: VERANSTALTER
Der Veranstalter des Gewinnspiels „Wähle ein Erlebnis aus“ (im folgenden Gewinnspiel ist das Tourismusverein Portorož, Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož (im folgenden Veranstalter).
Der Veranstalter führt das Gewinnspiel zusammen mit dem Mitveranstalter aus (April 8, digitalna agencija, d.o.o., Šmartinska cesta 152, 1000 Ljubljana), der für die Ausführung der Auslosung und die Veröffentlichung der Preisträger sorgt.
Artikel 2: ZWECK
Der Veranstalter veröffentlicht das Gewinnspiel zu Zwecken der Promotion der neuen Tourismusangebot - Erlebnispakete.
Artikel 3: BEDINGUNGEN UND TEILNAHME
Das Teilnehmen am Gewinnspiel ist nicht mit dem Einkauf bedingt. Das Gewinnspiel ist für natürliche Personen gemeint, juristische Personen und Selbstständige (s.p.) dürfen nicht teilnehmen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer alle Regeln und Bedingungen, die von dieser Regelung über das Gewinnspiel bestimmt werden und ist mit ihnen einverstanden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 20. 8. 2018 bis 24. 9. 2018 bis 24:00 über die Webseite www.portoroz.si möglich. Die Benutzer, die am Gewinnspiel nach dem Ablauf der Gewinnzeit teilnehmen werden, werden nicht in die Preisauslosung eingeordnet.
Der Teilnehmer des Gewinnspiels kann jede natürliche Person sein, die am Webseite zwischen den zwei zufällig vorgeschlagenen Erlebnissen ein davon auswählt und in das Formular des Gewinnspiels die benötigten Daten einschreibt und sie erfolgreich absendet. In die Auslosung werden nur die Formulare mit allen benötigten Daten eingeordnet. Die Staatsangehörigkeit ist in keinen der Bedingungen für die Teilnahme bestimmt.
Begrenzungen der Teilnahme:
• Am Gewinnspiel dürfen nicht die Mitarbeiter und die Außenvertragsmitarbeiter des Veranstalters und Mitveranstalters des Gewinnspiels und ihre enge Familienmitglieder teilnehmen.
Artikel 4: WIDERRUF DER TEILNAHME
Der Teilnehmer darf jederzeit während der Dauer vom Gewinnspiel seine Teilnahme im Gewinnspiel widerrufen, so dass er eine Nachricht an die E-Mail-Adresse info@portoroz.si schickt. Nach dem Erhalt dieser Nachricht wird der Teilnehmer aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Artikel 5: AUSLOSUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DER PREISTRÄGER
Unter allen, die die Teilnahmebedingungen im Gewinnspiels (im Artikel 3 bestimmt) erfüllen, werden 16 Preisträger ausgelost, die den im Artikel 7 dieser Regelung bestimmten Preis bekommen.
Die Auslosung der Preisträger wird elektronisch einmal in der Woche während der Zeit des Gewinnspiels ausgeführt; die Preisträger werden nach 3 Tagen an der Webseite des Gewinnspiels veröffentlicht (mit Vorname, Nachname und Wohnort) und an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Anmeldung angeben, informiert.
Die Preisauslosung wird mit Hilfe des Computersystems mit der Verwendung des zufälligen Algorithmus ausgeführt, der aus der ganzen Menge der Teilnehmer die Preisträger auslost. Der Kommissionsvorsitzende bereitet ein Protokoll vor, das die Namen der Preisträger enthält. Das Protokoll wird von allen Kommissionsteilnehmern bestätigt und unterschrieben. Das Protokoll wird 1 Jahr an der Adresse des Mitveranstalters bewahrt.
Daten der wöchentlichen Preisauslosungen:
1. wöchentliche Preisauslosung: 28. 8. 2018
2. wöchentliche Preisauslosung: 4. 9. 2018
3. wöchentliche Preisauslosung: 11. 9. 2018
4. wöchentliche Preisauslosung: 18. 9. 2018
5. wöchentliche Preisauslosung: 25. 9. 2018
Datum der Abschlussauslosung: 25. 9. 2018
Alle Teilnehmer stimmen ausdrücklich mit der Veröffentlichung ihrer Vorname, Nachname und Foto aus der möglicheren Preisverleihung an der Webseite des Veranstalters, an den Facebook-Seiten und in möglicheren anderen Medien und sozialen Medien überein, wofür sie von dem Veranstalter keine Bezahlung oder Entschädigungszahlung fordern werden. Zugleich verzichten Sie auf das Recht auf das Prüfen, Genehmigen, Widersprechen jeglicher Art von Verwendung des Materials,
Redakteurauswahl und Aussehen des Materials.
Artikel 6: KOMMISSION
Die Kommission für die Aufsicht der Preisauslosung besteht aus
• Petra Rebec (Turistično združenje Portorož, g.i.z.) – Kommissionsvorsitzende
• Fredi Fontanot (Turistično združenje Portorož, g.i.z.) – Kommissionsmitglied
• Bojana Sever (April 8 d.o.o.) – Kommissionsmitglied
Artikel 7: PREISE
Die Teilnehmer des Gewinnspiels nehmen an wöchentlichen Preisauslosungen für die unteren Preise teil:
- 15 x ausgewähltes lokales Erlebnis
In der Abschlussauslosung wird der Hauptpreis verliehen:
- 1 x Wochenende-Paket für 2 Personen in Portorož in Piran - Koste und erlebe das Piran-Land (Freitag–Sonntag) in den Istrienhäusern Padna für 2 Personen, inklusiver lokale Erlebnisse (typisches Frühstück Padna-Körbchen, Stadtführung in Padna, Fahrrad-Mieten, Besuch des Bauernhauses Gramona und Naturparks Sečovlje-Salinen, Weinverkostung am Bauernhof Mahnič in Dragonja).
Artikel 8: PREISÜBERNAHME
Für die Preisübernahme muss der Preisträger auf Grund des schriftlichen Aufrufs des Veranstalters per die E-Mail folgende persönliche Daten vorlegen:
Vorname und Nachname sowie Adresse (an welche er den Preis erhalten möchte). Für das informieren über die Preisübernahme sollte der Preisträger auch seine Telefonnummer mitteilen.
Wenn der Preisträger in 8 Tagen nach dem zugehenden Aufruf die nötigen Daten nicht vorlegt, verliert er das Recht auf den Preis ohne das Recht auf jeglichen Ersatz. In diesem Fall ist der Veranstalter von allen Pflichten gegenüber diesem Preisträger befreit, der Preis bleibt aber unerteilt.
Die Preisträger werden den Preis in der Form eines Gutscheins per Post an die übermittelte Adresse in 15 Tagen nach dem Erhalt der verlangenden Daten.
Die Personen unter 18 Jahren müssen für die Preisübernahme zusammen mit den übermittelten Daten dem Veranstalter auch eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Wenn der Preisträger den Preis ablehnt, bedeutet es, dass er den Preis nicht bekommen möchte und deswegen ist der Veranstalter im Verhältnis zu dem Preisträger frei von allen Pflichten, gebunden an dieses Gewinnspiel. Zugleich bekommt der Veranstalter das Recht, den Preis für jeglichen anderen Zweck zu benutzen.
Die Preise können nicht ausgetauscht oder im Bargeld ausgezahlt werden. Das Recht auf die Preisübernahme darf nicht an die dritte Person übermittelt werden. Die Ergebnisse sind endgültig und Beschwerden sind nicht möglich.
Artikel 9: ANMELDUNG DES PREISES DER STEUERBEHÖRDE
Weil die Wert des Hauptpreises 42 € überschreitet, ist der
Preisträger verpflichtet, seine persönliche Daten (Kopie des Personalausweises
sowie Steuernummer und Steuerbehörde) zu übermittelten.
Im Fall der ungenauen übermittelten Personaldaten hält sich, dass der
Preisträger auf den Preis verzichtet.
Die Vorauszahlung der Einkommenssteuer für den
erhaltenen Preis ist eine Pflicht des Auszahlers - Veranstalters dieses
Gewinnspiels.
Der Veranstalter wird von dem Preis eine Vorauszahlung des Steuers für den Arbeitsentgelt
gemäß den gültigen Vorschriften verrechnen und bezahlen und von dem Preis den
Wert der Einkommenssteuer schlagen.
Falls der Preisträger kein Bewohner in der Republik Slowenien ist, gelten für
die Steuerung des Einkommens die Regeln der internationalen Verträge zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens.
Der Preisträger regelt in diesem Fall selber die Steuerbezahlung.
Alle anderen Kosten und Abgaben, verbunden mit der
Verwendung (z. B. Bezahlung der Einkommenssteuer über die Vorauszahlung), gehen
zu Lasten vom Preisträger.
Artikel 10: VERPFLICHTENDE REGELN
Die Regeln sind für den Veranstalter und andere Personen verpflichtend, die auf jegliche Art und Weise mit der Ausführung des Gewinnspiels und der Preisverleihung verbunden sind sowie für Preisträger, die mit der Teilnahme im Gewinnspiels diese Regeln akzeptieren und sich verpflichten, diese zu berücksichtigen. Regeln und Bedingungen des Gewinnspiels stehen für die Dauer des Gewinnspiels im Ganzen zur Einsicht an der Webseite www.portoroz.si zur Verfügung. Für das Verstehen der einzelnen Artikel dieser Regelung ist die Kommission zuständig, die für die einzeln Meinungen und andere rechtliche Arbeiten ein Rechtsdienst des Veranstalters benennt und bevollmächtigt.
Im Fall des großen Verstoßes gegen diese Regelung darf die Kommission das ganze Gewinnspiel annullieren und sie mit den entsprechenden Korrekturen wiederholen.
Artikel 11: AUSSCHLIEßEN AUS DEM GEWINNSPIEL
Im Fall des Verstoßes der genannten Regeln und Bedingungen über die Teilnahme im Gewinnspiel behält sich der Veranstalter das Recht, dass er diese Personen aus dem Gewinnspiel ohne vorläufige Warnung ausschließt. Es werden Personen ausgeschlossen, die gesetzwidrigen Hilfsmittel benutzen (z. B. Hacking-tools, Viren, Trojaner, usw.), falsche E-Mail-Adressen oder anders Nutzen mit Hilfe der Manipulation haben. Auch Personen, die im Namen dritter Personen teilnehmen (mit deren Wissen oder ohne deren Wissen) dürfen aus dem Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Die Teilnahme durch die Vereine für Gewinnspiele, automatisierte Dienstleistungen und vor allem durch einen professionellen Dienst für Gewinnspiele ist nicht zulässig.
Im Fall des Ausschließens aus dem Gewinnspiel dürfen dem Preisträger nachträglich die Preise weggenommen werden oder es wird schon ausgezahlten bzw. verteilten Preise zurückverlangt.
Artikel 12: AUSSCHLIEßEN DER VERANTWORTUNG
Der Veranstalter ist nicht für die unmittelbaren oder mittelbaren Schaden verantwortlich, der bei den Teilnehmern auf Grund der Teilnahme im Gewinnspiel oder im Fall der Unerreichbarkeit vom Webserver auftritt, außer wenn der Veranstalter den Schaden vorsätzlich, wegen großer Nachlässigkeit oder mit großer Verletzung der Vertragspflichten verursachte. Der Veranstalter verantwortet für keinen technischen Fehler, vor allem Ausfälle vom Netzwerk, Elektronik oder Computer.
Artikel 13: VORLÄUFIGER ABBRUCH DES GEWINNSPIELS
Der Veranstalter behält sich das Recht, das Gewinnspiel jederzeit ohne vorläufige Warnung oder Angabe vom Grund zu widerrufen oder abzubrechen. Der Veranstalter bedient sich noch insbesondere dieser Möglichkeit, wenn wegen technischer Gründe (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hardware und/oder Software) oder aus juristischen Gründen eine richtige Ausführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Im Fall, dass das Gewinnspiel auf Grund des Verstoßes von der Seite des Teilnehmers abgebrochen wird, darf der Veranstalter von dem Teilnehmer, der den Schaden verursachte, einen Schadenersatz für den Schaden verlangen.
Artikel 14: VERTRAULICHKEIT, SCHUTZ UND VERWENDUNG VON PERSONALDATEN
Die Veranstalter und Mitveranstalter werden Personaldaten sorgfältig gemäß dem Gesetz über den Schutz der Personaldaten (ZVOP-1) (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 94/2007-UPB1), Gesetz über die elektronische Kommunikation (ZEKom) (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 13/2007-UPB1, 110/2009) oder Allgemeine Verordnung über den Datenschutz (im folgenden GDPR) schützen.
Gemäß GDPR darf der Betreiber der Personaldaten die Personaldaten bearbeiten, wenn er eine persönliche Zustimmung der Person hat, d.h. eine freiwillige Aussage, dass seine Personaldaten für einen bestimmten Zweck bearbeitet werden darf.
Der Benutzer bestätigt sie im Rahmen der Abgabe der Anmeldung in das Gewinnspiel, und zwar mit dem Knopfdruck auf: SENDEN und Ich stimme den Allgemeinen Gewinnspielbedingungen zu.
Allgemeine Bedingungen des Gewinnspiels erhalten die folgende Aussage:
„Hiermit bestätige ich, dass ich über die Regeln des Gewinnspiels informiert werde. Ich erlaube, dass das Tourismusverein (Turistično društvo) Portorož meine Personaldaten für die Ausführung des Gewinnspiels verwendet, und ich bin mit dem Erhalt der E-Mail-Nachricht, in der sich der Veranstalter am Ende des Gewinnspiels für die Teilnahme am Gewinnspiel bedanke, einverstanden.
Die Zustimmung für die Bearbeitung der Personaldaten darf ich jederzeit mit einem schriftlichen Anspruch, gesendet an die E-Mail-Adresse info@portoroz.si oder per Post an Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož, widerrufen. Das Gewinnspiel dauert vom 20. 8. bis 24. 9. 2018."
Der Veranstalter wird in der Rolle des Betreibers die Personaldaten der Teilnehmer im Gewinnspiel ausschließlich für die folgenden Zwecke verwenden:
• Ausführung des Gewinnspiels in aller Sichten
• Informieren der Preisträger über die Ergebnisse der Auslosung und Preisverleihung
• Veröffentlichung der Preisträger an der Webseite des Gewinnspiels
Der Veranstalter bearbeitet und schützt die Personaldaten gemäß der gültigen Gesetzgebung aus dem Bereich des Personaldatenschutzes und erlaubt den Zugang zu ihnen ausschließlich den Mitarbeitern, die sich zu den entsprechenden Verpflichtungen von Vertraulichkeit verpflichteten.
Der Veranstalter der erworbenen Personaldaten wird die Daten keinesfalls den dritten Personen übermitteln oder offenbaren.
Alle Daten werden in der Datenbank von Tourismusverein Portorož und/oder bei dem Vertragsbearbeiter der Personaldaten gemäß der gesetzlichen Frist oder bis zu Widerruf der Aufbewahrung seitens des Teilnehmers aufbewahrt werden.
Der Veranstalter der Personaldaten wird diese außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EGP)
ohne Übereinstimmung mit dem Standardvertragsbestimmungen über den Datenschutz nicht übertragen oder bearbeiten (oder mit anderen
besonderen Bestimmungen, die mit der Zeit von der Europäischen Kommission bestätigt werden können).
Die Steuernummer oder Steueraußenstelle der Preisträger werden 5 Jahre nach der Preisverleihung aufbewahrt bzw. solange dies
auf Grund der Steuergesetzgebung nötig ist.
Der Teilnehmer stimmt überein, dass:
• er die Einsicht in seine Personaldaten verlangen darf,
• er die Korrektur der ungenau Personaldaten verlangen darf,
• er das Löschen der Personaldaten (Recht auf Vergessenheit) verlangen darf, wenn die Voraussetzungen aus dem Artikel 17 GDPR erfüllt werden, vor allem aber im Fall des Widerrufs der Zustimmung für die Bearbeitung der Personaldaten für den Zweck des Gewinnspiels,
• er die Begrenzung der Bearbeitung von Personaldaten verlangen darf,
• er die kostenlose Übertragung der Personaldaten in strukturierter, allgemeiner, verwendeter und maschinell lesbarer Form verlangen darf,
• er eine Beschwerde beim Aufsichtsbehörde einreichen darf, falls er denkt, dass die Bearbeitung der Personaldaten die Allgemeine Verordnung über den Datenschutz verletzt,
• die Einzelperson einen Antrag auf die Inkraftsetzung der Rechte aus dem letzten Abschnitt einreichen darf oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Bearbeitung und Schutz der Personaldaten bei der zuständigen Person per E-Mail-Adresse info@portoroz.si oder an der Postadresse bekommen darf Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož
• die Einzelperson eine Beschwerden wegen der Bearbeitung der Personaldaten, die nicht gemäß dieser allgemeinen Bedingungen des Gewinnspiels ist, bei dem Informationsvertreter der Republik Slowenien einreichen darf.
Artikel 15: ÄNDERUNG DER REGELN
Der Veranstalter – Tourismusverein Turistično združenje Portorož, g.i.z., Obala 16, 6320 Portorož, behält sich das Recht, jederzeit Bedingungen des Gewinnspiels verändern zu dürfen, wenn dafür inhaltliche, kommerzielle oder technische Gründe bestehen.
Über alle Änderungen und Neuigkeiten zu dem Gewinnspiel werden die Teilnehmer von dem Veranstalter durch Veröffentlichungen an der Webseite informiert.
Artikel 16: SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Am Gewinnspiel dürfen die Mitarbeiter im Tourismusverein Portorož oder ihre enge Familienmitglieder nicht teilnehmen, sowie auch sonstige natürliche oder juristische Personen, die auf jegliche Art und Weise bei der Ausführung des Gewinnspiels teilnehmen.
Die Regeln sind verbindlich für den Veranstalter, alle Mitarbeiter und andere Personen, die auf jegliche Art und Weise mit dem Gewinnspiel und der Preisauslosung verbunden sind, die der Gegenstand dieser Regelung ist, sowie für die Teilnehmer des Gewinnspiels, die mit der Bestätigung dieser Regeln mit der Regelung übereinstimmen.
Fragen und weitere Informationen in Bezug auf das Gewinnspiel schicken Sie an die E-Mail Adresse: info@portoroz.si.
Artikel 17: ZUGÄNGLICHKEIT DER REGELN
Diese Regeln stehen an der Webseite des Gewinnspiels zur Verfügung.
Artikel 18: REKLAMATIONEN UND BESCHWERDEN
Für alle Beschwerden und Reklamationen bezüglich des Gewinnspiels ist der Veranstalter zuständig. Im Fall der begründeten Beschwerden verpflichtet sich der Veranstalter, dass er diese möglichst schnell beheben wird und darüber den Teilnehmer benachrichtigen wird bzw. nach Bedarf auch andere Teilnehmer.
Im Fall der Rechtsstreitigkeit, die bezüglich des Gewinnspiels auftritt, ist das Gericht in Ljubljana zuständig.
Artikel 19: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Veranstalter verpflichtet sich, dass er alles, was in seiner Kraft ist, macht, damit das Gewinnspiel korrekt ausgeführt wird, die Verantwortung schließt aber keine Fälle von höherer Gewalt ein. Im Fall der Umstände, auf denen der Veranstalter keinen
Einfluss hat (höhere Gewalt, logistische Hindernisse, technische Schwierigkeiten), darf der Veranstalter das Gewinnspiel absagen.
Darüber müssen die Teilnehmer informiert werden. In einem solchen Fall ist der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern für den verursachen Schaden nicht verantwortlich.
Die Entscheidung des Veranstalters über alle Frage bezüglich des Gewinnspiels beziehungsweise die Benutzung der Regeln ist endgültig und gilt für alle Teilnehmer.
Artikel 20: GÜLTIGKEIT DER REGELN
Die Regeln sind ab 20. 8. 2018 gültig.
Ljubljana, 13. 8. 2018
Turistično združenje Portorož, g.i.z.